„Es wird völlig neue Geschäftsmodelle geben“ (CIO.de)
Knapp ein Jahr nach Einführung gibt es erst wenige Anwendungen für den neuen Personalausweis. Was noch möglich wäre, beschreiben Manager von Ageto im Interview. mehr
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Knapp ein Jahr nach Einführung gibt es erst wenige Anwendungen für den neuen Personalausweis. Was noch möglich wäre, beschreiben Manager von Ageto im Interview. mehr
Ein neues Gesetz verringert die Anforderungen an elektronische Rechnungen. Aufzwingen lassen sollte man sich solche Rechnungen aber nicht, sagen Steuerberater.
Nun haben Bundesrat und Bundestag dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 doch noch zugestimmt und damit auch dem vereinfachten elektronischen Rechnungsversand, der noch für 2011 gelten soll. Damit verringern sich die formalen Anforderungen an elektronische Rechnungen. Die Neuregelungen sind rückwirkend für alle Umsätze ab 1. Juli 2011 anwendbar. Rechnungsaussteller können nun auf eine digitale Signatur verzichten. Rechnungsempfänger können frei wählen, wie sie die Echtheit und Unversehrtheit digitaler Daten gegenüber dem Fiskus belegen. CIO.de hatte zuletzt in dem Artikel „Die E-Signatur war Unsinn“ berichtet.
Die Unternehmen müssen allerdings ein innerbetriebliches Kontrollverfahren etablieren, das einen Abgleich der Rechnung mit der zugrunde liegenden Zahlungsverpflichtung sicherstellt. Diese Regelung ist technologieneutral angelegt: Unternehmen können sowohl manuelle als auch systemgestützte Prüfungen vornehmen.
Während der elektronische Post-Dienstleister Regify das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz ausdrücklich begrüßt und für den Einsatz seiner Lösungen wirbt, warnen andere wie die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG vor zu schnellen Schlüssen. Lesen Sie mehr zu dem Thema auch unter unter www.enterprisecioforum.de.
Kurt Kammerer, CEO der Regify-Gruppe, sagte: „Damit ist der Weg frei für die vereinfachte elektronische Rechnungsstellung, die laut Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Deutschland ab sofort gilt und auch in allen EU-Ländern bis spätestens Ende 2012 umgesetzt sein muss.“
Nun seien alle elektronischen Verfahren erlaubt, mit denen über einen zehnjährigen Nachweiszeitraum die Identität des Rechnungsstellers, die Unversehrtheit der Rechnung und die Lesbarkeit der Rechnung sichergestellt werden können.mehr
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260.000 Dokumente werden in der Bundesagentur für Arbeit täglich neu angelegt. Die E-Akte soll die Verwaltung vereinfachen – jetzt startet ein Pilotprojekt.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) startet mit einem Pilotprojekt in der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte). Rund 4000 Mitarbeiter der BA werden in dieser ersten Phase mit dem neuen System arbeiten. In Halle ging das Projekt an den Start. Lesen Sie mehr zum Thema Enterprise Content Management unter www.enterprisecioforum.de.
Nach einer sechsmonatigen Testphase wollen der Verwaltungsrat und der Vorstand der Bundesagentur über den bundesweiten Einsatz in allen zehn Regionaldirektionen entscheiden. IBM liefert neben der Projektberatung für das Pilotprojekt eine Dokumenten-Management-Systemlösung auf Basis ihrer Enterprise Content Management Plattform Filenet P8. Ein zweiter externer Dienstleister ist für das Einscannen der Anträge und Dokumente zuständig.
„Bisher betreiben wir erheblichen Aufwand etwa für die Lagerung und den Transport von Akten in den Arbeitsagenturen – immerhin haben wir dort etwa 22,2 Millionen Kundenakten“, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker. „Wenn diese Unterlagen nun in elektronischer Form vorliegen, können wir Kosten und Zeit sparen. Das bedeutet einen besseren Service für unsere Kunden.“
Ermöglicht werden wird diese Verbesserung mit einer einheitlichen Dokumenten-Management-Lösung von IBM. Damit soll die notwendige Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die Papierberge in den Arbeitsagenturen auf ein Minimum reduziert werden und die Anträge schneller bearbeitet werden können. mehr
Die Gleichstellung der digitalen Rechnung mit der Papierrechnung ist auf unbestimmte Zeit verschoben. Über die Folgen spricht Martin Bartonitz von Saperion im CIO.de-Interview.
Martin Bartonitz, Produktmanager beim ECM-Anbieter Saperion, hat eine klare Meinung zu dem Hin und Her um das Gesetz: „Leider ist wieder einmal eine sinnvolle, weil kostensparende Gesetzesänderung im Parteiengezerre verzögert worden. Am ärgerlichsten stellt sich die Situation für Unternehmen dar, die im Vertrauen auf die Annahme durch den Bundestag bereits Rechnungen ohne qualifizierte digitale Signatur angenommen haben. Sie müssen jetzt darauf vertrauen, dass das Gesetz noch rückwirkend in Kraft tritt. Für sie wäre es ein Desaster, wenn sich die Steuerprüfung für diese Rechnungen die Vorsteuer zurückholt. Im Sinne unserer Volkswirtschaft bleibt zu hoffen, dass bald eine Lösung gefunden wird.“ Lesen Sie mehr zum Thema elektronische Signaturen unter www.enterprisecioforum.de.
CIO.de: Warum gab es denn bislang den Zwang zur qualifizierten Signatur beim Versand von elektronischen Rechnungen?
Martin Bartonitz: Wenn ich mir den Verlauf über die vergangenen acht Jahr anschaue, dann waren es besonders die Technologielieferanten, die davon profitierten. Vor allem die Smartcard-Anbieter und die sieben großen Anbieter, die die Public-Key-Infrastruktur dahinter aufgebaut haben. Sie sind auch heute noch in der TeleTrusT organisiert. Ich habe bisher niemanden gefunden, der mir für den elektronischen Rechnungsaustausch den Mehrwert der qualifizierten Signatur gegenüber der Papierrechnung erklären konnte.
Zum einen soll ja die Nachweisbarkeit der Integrität seit dem Zeitpunkt des Signierens sichergestellt werden. Das heißt, das Dokument, das ich hier habe, ist genau das, was zum Zeitpunkt des Signierens vorlag. Nur was nützt mir das, wenn jemand diese Rechnung selbst fingieren wollte? mehr