Digitale Signatur ist nicht mehr Pflicht (CIO.de)

Ein neues Gesetz verringert die Anforderungen an elektronische Rechnungen. Aufzwingen lassen sollte man sich solche Rechnungen aber nicht, sagen Steuerberater.

Nun haben Bundesrat und Bundestag dem Steuervereinfachungsgesetz 2011 doch noch zugestimmt und damit auch dem vereinfachten elektronischen Rechnungsversand, der noch für 2011 gelten soll. Damit verringern sich die formalen Anforderungen an elektronische Rechnungen. Die Neuregelungen sind rückwirkend für alle Umsätze ab 1. Juli 2011 anwendbar. Rechnungsaussteller können nun auf eine digitale Signatur verzichten. Rechnungsempfänger können frei wählen, wie sie die Echtheit und Unversehrtheit digitaler Daten gegenüber dem Fiskus belegen. CIO.de hatte zuletzt in dem Artikel „Die E-Signatur war Unsinn“ berichtet.

Die Unternehmen müssen allerdings ein innerbetriebliches Kontrollverfahren etablieren, das einen Abgleich der Rechnung mit der zugrunde liegenden Zahlungsverpflichtung sicherstellt. Diese Regelung ist technologieneutral angelegt: Unternehmen können sowohl manuelle als auch systemgestützte Prüfungen vornehmen.

Während der elektronische Post-Dienstleister Regify das von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Steuervereinfachungsgesetz ausdrücklich begrüßt und für den Einsatz seiner Lösungen wirbt, warnen andere wie die Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft DHPG vor zu schnellen Schlüssen. Lesen Sie mehr zu dem Thema auch unter unter www.enterprisecioforum.de.

Kurt Kammerer, CEO der Regify-Gruppe, sagte: „Damit ist der Weg frei für die vereinfachte elektronische Rechnungsstellung, die laut Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Deutschland ab sofort gilt und auch in allen EU-Ländern bis spätestens Ende 2012 umgesetzt sein muss.“

Nun seien alle elektronischen Verfahren erlaubt, mit denen über einen zehnjährigen Nachweiszeitraum die Identität des Rechnungsstellers, die Unversehrtheit der Rechnung und die Lesbarkeit der Rechnung sichergestellt werden können.mehr

Arbeitsagentur startet Pilotprojekt E-Akte (CIO.de)

260.000 Dokumente werden in der Bundesagentur für Arbeit täglich neu angelegt. Die E-Akte soll die Verwaltung vereinfachen – jetzt startet ein Pilotprojekt.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) startet mit einem Pilotprojekt in der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen die Einführung der elektronischen Akte (E-Akte). Rund 4000 Mitarbeiter der BA werden in dieser ersten Phase mit dem neuen System arbeiten. In Halle ging das Projekt an den Start. Lesen Sie mehr zum Thema Enterprise Content Management unter www.enterprisecioforum.de.

Nach einer sechsmonatigen Testphase wollen der Verwaltungsrat und der Vorstand der Bundesagentur über den bundesweiten Einsatz in allen zehn Regionaldirektionen entscheiden. IBM liefert neben der Projektberatung für das Pilotprojekt eine Dokumenten-Management-Systemlösung auf Basis ihrer Enterprise Content Management Plattform Filenet P8. Ein zweiter externer Dienstleister ist für das Einscannen der Anträge und Dokumente zuständig.

„Bisher betreiben wir erheblichen Aufwand etwa für die Lagerung und den Transport von Akten in den Arbeitsagenturen – immerhin haben wir dort etwa 22,2 Millionen Kundenakten“, sagte BA-Vorstandsmitglied Raimund Becker. „Wenn diese Unterlagen nun in elektronischer Form vorliegen, können wir Kosten und Zeit sparen. Das bedeutet einen besseren Service für unsere Kunden.“

Ermöglicht werden wird diese Verbesserung mit einer einheitlichen Dokumenten-Management-Lösung von IBM. Damit soll die notwendige Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die Papierberge in den Arbeitsagenturen auf ein Minimum reduziert werden und die Anträge schneller bearbeitet werden können. mehr

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