Die Folgen der vereinfachten E-Rechnung (CIO.de)
Die elektronische Übermittlung von Rechnungen ist jetzt auch ohne elektronische Signatur möglich. Raimund Schlotmann von Itella antwortet im CIO.de-Interview. mehr
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Die elektronische Übermittlung von Rechnungen ist jetzt auch ohne elektronische Signatur möglich. Raimund Schlotmann von Itella antwortet im CIO.de-Interview. mehr
Der Elektronische Einkommensnachweis sollte Bürokratie abbauen und Meldeverfahren automatisieren. Der Bitkom ist jetzt wütend, Datenschützer jubeln.
Der Elektronische Einkommensnachweis (ELENA) sollte die Wirtschaft entlasten und Verwaltungskosten senken. Eigentlich sollten mit dem System in Deutschland ab 2012 Einkommensnachweise elektronisch mithilfe einer Chipkarte und elektronischer Signatur erbracht werden. Mit dem im Frühjahr 2009 beschlossenen Elena-Verfahrensgesetz wurde nach langer Diskussion eines der größten Datenverarbeitungsvorhaben im Sozialbereich gesetzlich geregelt. Seit Anfang 2010 wurden in der ersten Phase bereits Daten von mehr als 33 Millionen Beschäftigten im Elena-Verfahren gespeichert.
Doch das IT-Großprojekt war seit langem umstritten. Zumindest bei denjenigen, die das Projekt überhaupt kannten. Denn CIO.de meldete Anfang April 2010: Kaum jemand kennt Elena. 40 Prozent der Arbeitnehmer, so eine Studie der Forschungsgruppe Wahlen kannte die neue elektronische Meldepflicht gar nicht.
Im April 2010 meldete sich der Anbieter von Beratung, Büro- und Verwaltungsdienstleitungen Ultimo in dem Artikel „Mehr Bürokratie, Kosten und Aufwand“ mit Kritik zu Wort: „Elena macht Lohnbuchhaltern und Unternehmen die Arbeit schwerer, hieß es. „Lohnbuchhalter und kleine und mittlere Unternehmen klagen über Elena. Die Vorteile bleiben aus, die Arbeitsbelastung und die Kosten steigen.“ Dabei sollte der elektronische Entgeltnachweis doch eigentlich vieles einfacher machen. Lesen Sie mehr zu diesem und anderen Themen unter www.enterprisecioforum.de.
Die Meldung von Daten durch die Arbeitgeber erfolgte seit dem 1. Januar 2010, im Juli 2010 wankte das Projekt schon deutlich: „Der Wirtschaftsminister will das Projekt aussetzen. Vielleicht für immer. Deutscher Städtetag und Datenschützervereinigungen freuen sich, der Bitkom ist sauer über eine ‚Hü-Hott-Politik! hieß es in dem „Artikel Lohnmeldeverfahren Elena vor dem Aus?“. Der damalige Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle verkündete damals gegenüber dem „Handelsblatt“, er wolle das Verfahren auf unbestimmte Zeit aussetzen: „Wir müssen verschärft über ein Moratorium nachdenken“, sagte er. Brüderle bezweifelte, ob das neue Verfahren tatsächlich die angestrebten Entlastungen von 85,6 Millionen Euro jährlich für die Arbeitgeber erzielen könne. mehr
Laut einer PAC-Logica-Studie müssen öffentliche Verwaltungen einerseits sparen, andererseits den Bürgerservice steigern, um nicht abgewählt zu werden. mehr
Das Amt für Soziale Arbeit – Jobcenter – der Stadt Wiesbaden in Hessen optimiert mithilfe von Analytics-Software von IBM die Betreuung von Langzeitarbeitslosen. mehr
Ist ein Zusammenhang denkbar zwischen der technischen Vernetzung innerhalb einer Stadt und ihrer sozialen und ökologischen Entwicklung? Der neue „Networked Society City Index“ von Arthur D. Little und dem Netzausrüster Ericsson zeigt die gegenseitige Abhängigkeit von ICT-Investitionen und nachhaltiger Entwicklung der Städte in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht. mehr
Eine eID-Strategie für sicheren Datenaustausch mit Wirtschaft und Verwaltung will der IT-Planungsrat entwickeln. Das hat das Gremium jetzt beschlossen. mehr
Dataport, IT-Dienstleister für Steuerverfahren in fünf Bundesländern, kooperiert mit der Software AG in Sachen Steuerverwaltungs-Software. Beide haben dazu eine Kooperation vereinbart.
Für ein Projekt, das Leuchtturmcharakter für weitere Bundesländer haben soll, die ihre Steuerverwaltung optimieren wollen, kooperieren zukünftig Dataport und die Software AG. Gemeinsam wolle man die Nutzung von Software für die Steuerverwaltung von Behörden vorantreiben, heißt es dazu in einer Erklärung der Software AG.
Dataport, Dienstleister für Informations- und Kommunikationstechnik der öffentlichen Verwaltungen sowie Betreiber für Steuerverfahren in fünf Bundesländern, hat dazu mit dem Business-Process-Management-Spezialisten eine Vereinbarung unterzeichnet.
Die im aktuellen Projekt vereinbarten Arbeitspakete befassen sich „mit dem Aufbau einer Referenzumgebung, die die Komplexität des Konsens-Verbundes widerspiegelt und Lösungsansätze für den Fünf-Länderbetrieb unterstützt“. Im sogenannten Konsens-Verbund haben sich Landesfinanzverwaltungen zusammengeschlossen, um gemeinsam eine standardisierte Steuerverwaltungssoftware zu entwickeln.
Diese Lösung umfasst sowohl Standardansprüche der Steuerverwaltung im öffentlichen Bereich als auch landesspezifische Verfahren. Damit können Behörden Abläufe beschleunigen und den Durchsatz von Steuerverfahren erhöhen. Die Partner planen, weitere Bundesländer in den Verbund aufzunehmen. Damit solle das Projekt Leuchtturmcharakter auch für andere Bundesländer haben. mehr
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Beim neuen Fünf-Jahresvertrag der Stadt Schweinfurt geht es um ein virtualisiertes Rechenzentrum, den Betrieb der IT-Infrastruktur sowie den User Help Desk.
Bereits seit zehn Jahren vergibt die Stadt Schweinfurt ihre IT-Dienstleistungen nach außen. Den jeweils fünf Jahre geltenden Kooperationsvereinbarungen gehen entsprechende Ausschreibungen voraus. Der Auftrag für die kommenden fünf Jahre, der ein Gesamtvolumen von 5,5 Millionen Euro hat, wurde jetzt mit Zustimmung des Stadtrats dem Würzburger IT-Systemhaus Bechtle erteilt. Zuvor hatte den Zuschlag T-Systems von Schweinfurt erhalten. Die Telekom-Tochter hatte seit dem Jahr 2000 die Ausschreibung der Stadt zweimal gewonnen.
„Der Erfolg des anfangs umstrittenen Outsourcings unserer IT-Dienstleistungen gibt uns Recht“, findet Oberbürgermeister Sebastian Remelé. „Nur in Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister ist es möglich, mit hochmoderner Informationstechnologie die Bürgerservices weiter zu verbessern und zugleich die administrativen Kosten der IT zu senken.“
Im Rahmen dieses Auftrags konzipiert und implementiert Bechtle ein vollständig virtualisiertes Rechenzentrum und übernimmt für fünf Jahre den Betrieb der IT-Infrastruktur und der lokalen Netze. Zudem betreut Bechtle den User Help Desk für die rund 1.300 Anwender der Stadt mit insgesamt 40 Außenstellen. Mit dem neuen Dientsleister setze die Stadt auf eine „zukunftssichere, flexible und leitungsstarke Virtualisierungslösung“, teilten Stadt und IT-Dienstleister Bechtle mit.
„Die neue Technologie macht beispielsweise einen Vor-Ort-Einsatz von Systemtechnikern nicht mehr erforderlich. Das erhöht die Kosteneffizienz deutlich”, sagt Johannes Beckert, IT- und Projektleiter der Stadt Schweinfurt. „Zudem reduziert der Einsatz der neuen Technologie den Stromverbrauch im Server- und Client-Bereich.“ mehr
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Macht ein neues Gesetz De-Mail und E-Postbrief in weiten Teilen überflüssig? Rechnungen können ab 1. Juli per E-Mail auch unsigniert verschickt werden.
Nahezu geräuschlos hat der Deutsche Bundestag am 9. Juni 2011 in 2. und 3. Lesung einige wichtige Änderungen im Zuge das „Steuervereinfachungsgesetzes 2011“ verabschiedet. Damit wird die elektronische Übermittlung von Rechnungen auch ohne die Verwendung einer elektronischen Signatur ermöglicht.
Dies schmälere im Ergebnis die Erfolgschancen für E-Postbrief und De-Mail „erheblich“, so der Deutsche Verband für Post IT und Telekommunikation (DVPT) mit Sitz in Offenbach und Berlin in einer Erklärung. Die Post hatte im Mai gemeldet, dass man mit Vodafone einen Großkunden für den Rechnungsversand gewonnen habe. CIO.de hatte in dem Artikel „Post ärgert Deutsche Telekom“ berichtet. Allerdings sollen die Vodafone-Kunden die Rechnungen auch über das E-Postportal bezahlen können.
Die Änderungen des Umsatzsteuergesetzes, die vom 1. Juli gelten, entsprechen den Richtlinien des EU-Rates zu Rechnungsstellungsvorschriften vom 13. Juli 2010. Danach sind ab dem 1. Januar 2013 Papier- und elektronische Rechnungen, die etwa per E-Mail, als PDF- oder Textdatei (als E-Mail-Anhang oder Web-Download) übermittelt werden, zum Vorsteuerabzug zu berechtigen, ohne dass es wie bisher einer Signatur bedarf.
Bislang haben Finanzämter diese Rechnungen nicht zum Vorsteuerabzug akzeptiert. Nun obliegt es jedem Unternehmen selbst, durch ein innerbetriebliches Verfahren einen verlässlichen Prüfpfad zwischen einer Rechnung und einer Lieferung oder Dienstleistung zu schaffen. Der Unternehmer bestimmt selbst, in welcher Weise er die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet und ob der Rechnungsaussteller tatsächlich einen Zahlungsanspruch hat. mehr
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